Regulierte Dienstleistungsbetriebe müssen Qualität nicht nur leisten, sondern gegenüber Auftraggebern, Behörden und Partnern nachvollziehbar belegen. Der Evidence Readiness Sprint ordnet zehn zentrale Aussagen für einen klaren Nachweisanlass.
Qualitätsnachweis statt Qualitätsbehauptung
Eine Aussage wie «Mitarbeitende sind geschult» wird erst entscheidungsbereit, wenn Zielgruppe, Inhalt, Gültigkeit, Teilnahme, Verantwortung und Wirksamkeitsprüfung geklärt sind. Dasselbe gilt für Prozesse, Datenschutz, Sicherheit, Fachlichkeit oder Leistungsaufträge. TQET macht diese Prüfkette sichtbar.
- Aussage: Was muss gegenüber welcher Stelle gezeigt werden?
- Quelle: Welche gültige Grundlage trägt die Anforderung?
- Umsetzung: Welcher betriebliche Nachweis zeigt die gelebte Praxis?
- Lücke: Was fehlt, widerspricht sich oder ist nur angenommen?
- Verantwortung: Wer schliesst die Lücke und wer gibt frei?
Für Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbetriebe
Der Pilot fokussiert Schweizer KMU mit ungefähr 20–150 FTE. Typische Anlässe sind ein Leistungsauftrag, eine Bewilligung, eine Ausschreibung, ein Partneraudit oder die interne Ordnung vor einem verbindlichen Nachweistermin.
Keine Vermischung von Norm und betrieblichem Status
Eine Rechtsquelle, ein Vertrag oder eine interne Vorgabe beschreibt, was gelten soll. Erst ein Umsetzungsnachweis zeigt, ob Rollen besetzt, Mitarbeitende befähigt, Kontrollen durchgeführt und Abweichungen bearbeitet wurden. TQET führt beide Ebenen getrennt.
Ein Dossier, das Rückfragen aushält
Das Nachweisdossier verknüpft die zehn vereinbarten Aussagen mit Evidenzen, offenen Punkten und Verantwortlichkeiten. Es bleibt sichtbar, welche Aussagen entscheidungsbereit sind und welche erst nach einer Massnahme und einem getrennten Retest freigegeben werden können.
Für einen Ausschreibungsbezug lesen Sie die Seite Nachweisdossier für Ausschreibungen. Für Partner- und Kundenprüfungen ist die Seite Auditvorbereitung die passende Vertiefung.
Häufige Fragen
Bewertet TQET die Gesamtqualität eines Betriebs?
Nein. Der Pilot prüft zehn klar vereinbarte, geschäftskritische Aussagen für einen konkreten Nachweisanlass. Er ist kein allgemeines Ranking.
Kann eine fehlende Angabe als neutral oder positiv gelten?
Nein. Fehlende Information bleibt eine sichtbare Lücke, bis ein geeigneter Nachweis vorliegt und geprüft wurde.
Wer entscheidet über die Freigabe?
Folgenreiche Aussagen benötigen eine benannte menschliche Verantwortung. Technik und KI können vorbereiten, aber nicht allein verbindlich freigeben.